Rechtsprechung
OLG Dresden, 08.06.2020 - 4 W 397/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- IWW
§ 307 Abs. 1 BGB
- versicherungsrechtsiegen.de
Gruppenrestschuldversicherung - Versicherungsschutz
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 43; VVG § 78
Beschränkung des Versicherungsschutzes auf bei (fiktiver) Vollkaskoversicherung verbleibende wirtschaftliche Folgen (mit Anmerkung von Prof. Dr. Manfred Wandt) - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)
Beschränkung des Versicherungsschutzes einer Gruppenrestschuldversicherung auf bei (fiktiver) Vollkaskoversicherung verbleibende wirtschaftliche Folgen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang des Versicherungsschutzes einer Gruppenrestschuldversicherung
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 04.05.2020 - 3 O 3227/19
- OLG Dresden, 08.06.2020 - 4 W 397/20
Papierfundstellen
- VersR 2020, 1437
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Dresden, 21.01.2008 - 4 W 28/08
Zahnarzthaftung; Zurechnungszusammenhang; Planungsfehler; Behandlungsfehler
Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2020 - 4 W 397/20
Ist das nicht der Fall, ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe insgesamt zu verweigern, denn eine unzulässige Klage bietet ersichtlich keine Aussicht auf Erfolg (Senat, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 4 W 28/08 -, Rn. 11, juris). - BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99
Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung
Auszug aus OLG Dresden, 08.06.2020 - 4 W 397/20
Eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB liegt in den Regelungen in Ziff. 2 und 3 der AVB der Gruppenversicherung jedoch schon deshalb nicht, weil es sich hierbei um die Beschreibung des Gegenstands der Hauptleistung handelt, der keiner AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle unterworfen ist (st. Rechtsprechung vgl. nur BGH NJW 2001, 1132;… Roloff in: Erman, BGB, 15. Aufl. 2017, § 307 BGB, Rn. 42) und weil bei einer solchen Inhaltskontrolle überdies allein auf den Versicherungsnehmer, d.h. hier die S...... B...... abzustellen wäre.